Fischer und Fährleute ________________________
   
Die Pittricher Fischer und ihr Fischrecht

Im ältesten Salbuch der Herrschaft Wörth von 1470 werden Ulrich Fischer, Hans Rampf, Hans Sigl, Andre Tümpf als 
Pittricher Fischer genannt. Sie hatten fürstliche Fischlehen auf der Donau inne, mussten daher ihre Steuern nach Wörth
abführen und unterstanden dem Hochstift Regensburg. Das Hochstift hatte nämlich seit alten Zeiten das Fischrecht auf
der Donau inne. In der "Volksversammlung zu Thumstauf" (Donaustauf) im Jahr 1825 wird dieses Recht durch König
Rudolf bestätigt. Nach dieser Urkunde haben die Bischöfe von Regensburg das Fischrecht von der Regensburger 
Brücke an bis zur Einmündung der Kößnach (flumen Chesnach) in die Donau. Diese Einmündung war bis zum Damm-
bau südöstlich von Kößnach am Donaubogen, ganz früher möglicherweise noch weiter donauaufwärts. Durch König
Sigismund wird dieses Vorrecht 1424 bestätigt. Damit unterstehen alle Fischer in diesem Bereich dem Regensburg-
er Hochstift, was soviel bedeutet, als dass sie ihre Abgaben dorthin bzw. später an das zuständige Landgericht in
Wörth abzuführen hatten. In einem Prozeß, den die "Straubinger Fronfischer" im Jahre 1795 gegen die Pittricher 
Fischer führten, wurden die Pittricher noch als "Hochstiftsregensburgerische Fischer" bezeichnet. Während sich die
Pittricher Fischer an die Fischereigrenzen des Regensburger Hochstifts hielten, führten die Straubinger Fronfischer
ihre Rechte auf das Salbuch von 1597 zurück, in dem es heißt, dass sie die Donau aufwärts bis an die Laaber fischen
dürften, die bei dem Einödhof Landstofer in die Donau fällt.
Damit ergab sich der Streit um das Stück zwischen Kößnach- und Laabermündung.  Man einigte sich schließlich darauf,
die Fischgrenze an den Graben zu verlegen, der von Pittrich herausrinnt. Gemeint war damit der Neudauer Graben. 
Bis dahin erstreckte sich auch das Fischrecht der letzten Pittricher Fischer, nämlich der Stöckl-Familie. Der Altbauer
Alois Stöckl erzählte, dass seine Fischereigrenze beim Neudauer Graben bis in die Mitte der Donau, dann in der 
Flußmitte hinauf bis zur Laabermündung, von dort am rechten Donauufer entlang bis zum Anwesen Wüst, Obermotzing,
verlaufen sei. Unterhalb fischten die "Straubinger Magistratfischer" oberhalb die Motzinger Fischer.
Früher, so erzählte der Stöckl Alois auch, gingen die Pittricher einfach zum Fischen, wenn sie Geld brauchten. Die
Stöckl-Familie hatte ihr Fischrecht erst bei der Flurbereinigung 1960/70 abgegeben.  Außerdem gehörten zu den 
Pittricher Fischern der Rappl, der Karl und der Wirt, die ihre Fischrechte um die Jahrhundertwende abgaben.


Die Fähre bei Pittrich

Bis zum Jahre 1924 war Pittrich durch eine Fähre mit Niedermotzing verbunden. Das war im Volksmund "da Foam". 
Bis knapp an die 80er Jahre erinnerte an diese Überfahrt nur mehr die Anfahrtsrampe auf der Pittricher Seite (bei 
Flußkilometer 2334,1) die allerdings später mit Bauschutt vom Abbruch des alten Hochspannungsmasten aufge-
füllte wurde.
Die Pittricher sind mit dieser Fähre übergesetzt, wenn sie ihren Pfarrsitz in Niedermotzing erreichen wollten. Zahl-
reiche interessante Stückl gäbe es vom "Uferer" (Fährmann) und seinem "Foam" zu berichten. Auch in den Flurbe-
zeichnungen lebten mit dem "Uafa" oder dem "Förgerwiad" Hinweise auf die alte Donaufähre weiter.
Es ist nicht erstaunlich, dass die Pittricher von ihren Ahnen her wissen, dass diese Fähre "allaweil scho" bestanden
habe. Denn bereits im Jahre 1382 taucht in einer Lehensbeschreibung der Hinweis auf eine Donauüberfahrt auf:
es ist dort die Rede von "...4 Tagwerk Wiesmat zu Motzing in der Urfa ...". Diese gleiche "Urfar", die soviel wie 
Überfahrt bedeutet, wird in einem Schriftstück von 1407 genannt, in dem es heißt: "Johannes Frylich, Herr Micheln
Probsts zu Pfaffenmünster Freund erhalten sieben Tagwerk Wiesmat im Tweng an dem Urfar zu Niedermotzing.

Heute fragen wir uns, warum die Fähre einst errichtet worden ist. Betrachten wir das Gebiet der Herrschaft Wörth:
es zog sich als ein Streifen links der Donau von Donaustauf bis Pittrich, als einziges Gebiet rechts der Donau ge-
hörte Niedermotzing dazu. Die Fähre war also für Niedermotzing schon deshalb von Bedeutung, weil sie die ein-
zige Verbindung zum Territorium der Herrschaft Wörth darstellte. Daraus ergibt sich auch die Zugehörigkeit 
Pittrichs zum Pfarrbezirk Niedermotzing: Pittrich und Kößnach waren ja durch die Grenze zwischen der Herrschaft
Wörth bzw. dem Hochstift Regensburg und den bayerischen Herzogtümern getrennt; anderseits konnten die Pitt-
richer über die Fähre die Motzinger Kirche ohne Überschreitung einer Landesgrenze erreichen.

Das Überfahrtsrecht für die Donaufähre ruhte auf dem sogenannten Förgenhof (Schneideranwesen Hsnr. 18) in
Niedermotzing und wurde von Generation zu Generation weitervererbt.

Seit Gründung der Gemeinde Pittrich (1818) musste diese jährlich eine feste Summe an den Förgen von Nieder-
motzing entrichten, damit der Besuch des Sonntaggottesdienstes allen Bewohnern von Pittrich unentgeltlich mög-
lich war. Alle anderen Fahrten erfolgten nach der Gebührenordnung.
Im Jahre 1912 wurde der "Förhof" in Niedermotzing zertrümmert. Das Überfahrtsrecht ging auf das Anwesen Nr. 
19 (Fuchshuber) über. Etwas später begann sich bereits die Einstellung der Fähre abzuzeichnen. Im Jahre 1919
forderte Fuchshuber eine Erhöhung der Unterstützung durch die Gemeinde Pittrich, was diese ablehnte.
Im Jahre 1924 wurde die Fähre mit der Umpfarrung von Pittrich in die Pfarrei Kirchroth offiziell eingestellt. Fuchs-
huber fuhr jedoch im Bedarfsfalle noch einige Jahre über, zum Schluß allerdings nur mehr mit einer Zille.